Fern-Notruf und Personenbefreiung

Mit Inkrafttreten der novellierten Betriebssicherheitsverordnung vom Juni 2015 sieht der Gesetzgeber ein Fernnotrufsystem für jeden Aufzug vor. Vorgeschrieben ist ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem das bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale herstellt - und die umgehende Personenbefreiung eingeleitet werden kann.

Der sicherste und verantwortungsvollste Weg für den Betreiber ist die Aufschaltung des Notrufes auf eine Notrufzentrale. Über unsere rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale wird im Ernstfall der Kontakt mit der eingeschlossenen Person aufgenommen, die Personenbefreiung eingeleitet und durch geschultes Personal ohne Zeitverlust durchgeführt. Unser Rund-um-Sorglos-Paket beinhaltet:

  • Aufschaltung des Aufzugnotruf-Systems auf unsere Aufzugnotruf-Zentrale
  • Vorhalten der Aufzugnotruf-Empfangszentrale sowie des Befreiungspersonals, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr
  • Regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Aufzugnotruf-Systems
  • Erstellung eines Alarmplans
  • Einweisung des Befreiungspersonals in die örtlichen Gegebenheiten

nach den für die Anlage jeweils zutreffenden Bestimmungen
1. Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
2. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (im Bereich der Homelifte / Plattformlifte)
3. DIN EN 81-28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
4. DIN EN 81-70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
5. DIN EN 81-72: Feuerwehraufzüge
6. TRBS 3121: Betrieb von Aufzugsanlagen
7. TRBS 1121: Änderungen und wesentliche Veränderungen an Aufzugsanlagen
8. TRBS 2181: Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln



Nachrüstpflicht für ältere Aufzugsnotruf-Systeme bis zum 31.12.2020

Neben der Nachrüstpflicht für bestehende Aufzüge müssen auch ältere Notrufsysteme bis spätestens zum 31.12.2020 auf den aktuellen Stand der Technik (Zwei-Wege-Kommunikationssystem) gebracht werden. Bis dahin verbleiben noch

Wir helfen bei allen Fragen und Aufgaben zur Nachrüstung des Aufzugsnotrufs und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte bei einem ungeeigneten bzw. veraltetem Aufzugsnotruf-System ein Defekt mit Reparaturbedarf auftreten, so empfehlen wir den sofortigen Ersatz und Einbau eines vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zwei-Wege-Notrufsystems.

Weitere Serviceleistungen

Die Durchführung der Instandhaltung von Aufzugsanlagen nach DIN EN 13015 gewährleistet Sicherheit für den Betreiber. mehr lesen ...

Über unsere rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale wird im Ernstfall der Kontakt mit der eingeschlossenen Person aufgenommen, die Personenbefreiung eingeleitet und durch geschultes Personal ohne Zeitverlust durchgeführt. mehr lesen ...

Modernisierungen oder der Umbau von Anlagen öffnet ein weites Feld an möglichen Optionen. Sowohl der Markt als auch die technische Entwicklung sind in ständiger Entwicklung. Wir zeigen unseren Kunden verschiedene Alternativen auf und vergleichen gemeinsam die kurz-, mittel- und langfristigen Effekte. Auch Maßnahmen zur nachträglichen Herstellung der Barrierefreiheit oder Optimierung des Schutz vor Vandalismus gehören dazu. mehr lesen ...

Unsere Kunden profitieren von einem rund um die Uhr Service und erreichen unsere Entstörungshotline auch an den Wochenenden unter 0 26 37 - 94 280 28 mehr lesen ...

Spezielles Equipment für Messungen und Diagnose reduzieren den Zeitaufwand der Störungsursache auch bei komplexen Aufzugsanlagen. mehr lesen ...

Wir führen einfache wie umfangreiche Reparaturen aus und greifen dabei auf ein gut sortiertes Ersatzteillager zurück. mehr lesen ...

Wir lassen unsere Kunden nicht im Regen stehen. Unsere Beratungsleistungen umfassen u.a. die Optimierung von Prozessabläufen, die gemeinsame Festlegung von Wartungsintervallen und geldwerte Hinweise zur möglichen Minimierung von Betriebskosten. mehr lesen ...

Der Notfallplan für Ihren Aufzug

Seit dem 01. Juni 2016 muss laut Gesetzgeber für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan vorliegen. Wir bieten unseren Kunden hier den Notfallplan zum download .

Aufzug Notfallplan

Sie können diesen Notfallplan nach dem Download als pdf-Formular ausfüllen, abspeichern und an uns zurücksenden.

WO

Über unseren Firmensitz in Weißenthurm, Rheinland-Pfalz, betreuen wir Aufzüge im Umkreis von ca. 150 km mit unserem eigenen Servicepersonal. Die Betreuung von Anlagen im restlichen Bundesgebiet führt qualifiziertes und zuverlässiges Servicepersonal aus unserem mittelständischen Netzwerk durch.

WIE

Unsere Kunden profitieren von der Selbstverpflichtung zur Qualität und der Unabhängigkeit von bestimmten Aufzugstypen oder Anlagenherstellern. Persönliche Ansprechpartner und eine individuelle Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden machen uns zu einer echten Alternative für alle Dienstleistungen rund um den Aufzug.
Für eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf.

Beauftragte Person

Aufzugswartung in der Kritik
Video des TÜV Süd | "Beauftragte Person (Aufzugswärter)"

Um den sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage zu gewährleisten benennt der Betreiber in der Regel eine "Beauftragte Person" (früher Aufzugswärter). Das Video des TÜV Süd informiert Sie detailliert über die Aufgaben dieser Beauftragten Person.

Die Weiß Aufzüge Hansen & Reif GmbH stellt diese Beauftragte Person im Rahmen eines Wartungsvertrags und kontrolliert dabei regelmäßig auch die vorgeschriebene Funktion der Notrufanlage. Die Weiß Aufzüge Hansen & Reif GmbH dokumentiert auch diese Wartungsleistung lückenlos und nachvollziehbar. Zu Ihrer und unserer Sicherheit – und zur Sicherheit der Aufzugsnutzer.